Aktuelles
Spielenachmittage im Bornscheuerhaus6.1.2012
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Spielenachmittag im Bornscheuerhaus von „Nachbarn für Nachbarn e.V.“ In den letzten Ausgaben der „Zu Hause“ haben wir bereits von den geselligen und schönen Spielenachmittagen in unserem Bornscheuerhaus berichtet. Auch in 2012 soll es u.a. wieder Spielenachmittage geben. Für alle interessierten hier schon einmal die Termine vorab 20. März 2012/ 19.Juni 2012/ 20.November 2012 – jeweils ab 15 Uhr. Jeder Spielenachmittag soll in 2012 jeweils unter einem Motto stehen, so dass wir ggf. nicht nur den Würfel rollen, sondern vielleicht ein ganzer Nachmittag z.B. unter dem Motto „Grillen“ stehen könnte. So wünscht sich der Verein hierdurch noch mehr Mieter, Interessierte und Mitmacher ansprechen und begrüßen zu können. An dieser Stelle möchten wir auch besonders unsere Mieter, die Interesse haben einladen. Egal ob aus Ronsdorf oder vom Rott. Sollten Sie Lust haben, es Ihnen aber ggf. nicht möglich sein den Weg zur Bornscheuerstraße alleine zu bewältigen, werden wir versuchen nach Möglichkeit auch Sie von zu Hause abzuholen. Hierzu können Sie gerne Frau Bullock unter 0202-7479812 anrufen. |
Löhrerlen
2.12.2011
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Das Jahr 2011 geht langsam zu Ende und auch der zweite Bauabschnitt im Löhrerlen ist auf der Zielgeraden. Hier haben wir einige Bilder für Sie zusammengestellt. |
Jetzt bewerben - Ausbildung zur/ zum Immobilienkauffrau/ -mann
14.11.2011
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Unser Werben um die Besten „Wie heißt es doch so schön: Der Kluge baut vor“, sagt Carolin Lange, Ausbildungskoordinatorin bei der Barmer Wohnungsbau AG „Deshalb kümmern wir uns schon heute um unsere qualifizierten Mitarbeiter von morgen“. Unsere Firma ist über den zuständigen Regionalverband ein Mitgliedsunternehmen des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, der rund 3000 Wohnungsunternehmen mit über 6 Millionen Wohnungen vertritt, insgesamt ca. 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland. Angesichts des steigenden Fachkräftebedarfs der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft hat der GdW in Zusammenarbeit mit der Berliner Werbeagentur BACHLER. eine langfristig und breit angelegte „Azubi-Kampagne“ entwickelt, die Schulabgänger für den modernen Ausbildungsberuf Immobilienkaufmann/ -frau und die hervorragenden Berufsmöglichkeiten in der Branche begeistern soll. Nach dem Motto „Du bist mehr Immobilienprofi, als du denkst“ machen die Motive der verschiedenen Werbemittel – von Flyern über Plakate sowie Kino- und Radiospots bis hin zu Bannern auf facebook, SchülerVZ & Co. – der jungen Zielgruppe auf augenzwinkernde Weise bewusst, dass jeder schon von klein auf einen Bezug zum Thema Wohnen / Immobilien hat, und verweisen auf die „Kampagnen-Zentrale“ www.immokaufleute.de. Diese bietet Jugendlichen, Eltern, Lehrern sowie der interessierten Öffentlichkeit umfassende Informationen zum Ausbildungsberuf – ein Beruf, der besonders krisenfest, zukunftssicher und vielseitig ist. Das Aufgabenfeld umfasst Bereiche wie Vermietung, Verwaltung, Verkauf, Modernisierung oder Neubau von Wohnungen und Gewerberaum. Dazu gehört es auch, Kunden zu beraten oder Verkaufs- und Vermietungsgespräche vor Ort zu führen. Von einem trockenen Schreibtischjob kann also nicht die Rede sein, sondern von einem spannenden, abwechslungsreichen Beruf, bei dem man nicht nur im Büro sitzt und viel mit Menschen zu tun hat. Die fundierte, dreijährige Ausbildung eröffnet zahlreiche Perspektiven und bietet ausgezeichnete Aufstiegs- und Fortbildungsmöglichkeiten bis hin zum Bachelor und Masterstudienabschluss. Folgende Ausbildungsvoraussetzungen sind erwünscht: Guter Realschulabschluss, Fachabitur oder Abitur, Interesse für das Thema Wohnen und Mieten sowie für kaufmännische und technische Dinge, außerdem Fleiß, Engagement und Kontaktfreudigkeit. Die soziale Kompetenz spielt eine wichtige Rolle, schließlich helfen Immokaufleute anderen Menschen, ein passendes Zuhause zu finden und gut und sicher zu wohnen. „Für diesen tollen Beruf suchen wir qualifizierten Nachwuchs“, erklärt Marius Overkott, Prokurist der Barmer Wohnungsbau AG „Die Auswahl der Besten sichert nicht nur zukünftig unseren Unternehmenserfolg – auch die Zufriedenheit und das Wohl unserer Mieterschaft.“ Senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an: Barmer Wohnungsbau AG z.H. Frau Lange Hildburgstr. 65 42277 Wuppertal Haben Sie Fragen zum Berufsbild oder der Ausbildung? Nutzen Sie den Internetauftritt www.immokaufleute.de, auf dem Sie alles Wissenswerte rund um den Ausbildungsberuf finden. |
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| weitere Informationen: http://www.immokaufleute.de/ | |
Modernisierung Hildburgstr. 63+65
21.10.2011
Spielenachmittag am 20.09.2011
12.9.2011
Sanierungsmaßnahmen – Stand der Arbeiten
25.8.2011
INFORMATION: Umbauarbeiten in unserer Geschäftsstelle
22.6.2011
Was hat Wuppertal zu bieten? - Für Kinder –
27.4.2011
Die Betriebskostenabrechung
23.2.2011
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Die BK-Abrechnung – Oft ein Streitthema zwischen Mieter und Vermieter. An dieser Stelle möchten wir Ihnen erklären, was Betriebskosten sind, wie diese umgelegt werden und was die BWAG macht, um die Mieter nicht über Maßen hinaus zu belasten. Beginnen möchten wir mit den Kostenarten, auf die wir als Vermieter keinen Einfluss haben. Dies sind z.B. die öffentlichen Gebühren wie Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr sowie die Kostenarten Frischwasser und Schmutzwasser. An diesen Kosten können wir nichts ändern. Diese werden so von der Stadt Wuppertal erhoben und müssen gezahlt werden. Andere Kosten, wie z.B. die Versicherungen oder die Gartenpflegekosten sind von uns beeinflussbar. Wir betreiben ein aktives Betriebskostenmanagment, um Kostenvorteile für unsere Mieter zu erreichen. Einschließlich der Heizkosten und weiterer Betriebskosten hat die Gesellschaft jährliche Ausgaben in Höhe von ca. 1,7 Millionen Euro, die umlegbar sind. Unser Ziel dabei ist, sofern möglich, die Kostenentwicklung zu beeinflussen, um Einsparungen oder im Idealfall Senkungen für unsere Mieter zu erzielen. Betriebskosten im Sinne der BetrKV sind: 1.) Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks Hierzu gehört die Grundsteuer; 2.) Die Kosten der Wasserversorgung Hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung von Wasserzählern usw.; 3.) die Kosten der Entwässerung Hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung; 4.) Die Kosten des Betriebs von zentralen Heizungsanlagen und Warmwasseraufbereitungsanlagen 5.) der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten 6.) Die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung Zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung und die Gebühren, für die Reinigung privater Straßen; 7.) Die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung Zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs; 8.) Die Kosten der Gartenpflege 9.) Die Kosten der Beleuchtung 10.) Die Kosten der Schornsteinreinigung 11.) Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung 12.) Die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage 13.) Der Winterdienst 14.) Sonstige Betriebskosten Hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1 BetrKV, die von den Nummern 1 bis 13 nicht erfasst sind. Vorauszahlungen Bei uns vereinbaren Sie schon vor Vertragsabschluss eine monatliche Vorauszahlung. Die Vorauszahlung, sollte sich an der Höhe der zu erwartenden Betriebskosten orientieren. Durch Gebührenänderungen oder andere Kostenveränderungen kann die Kalkulation der Vorauszahlungen schnell durcheinander geworfen werden, so dass der Mieter entweder eine Nachzahlung leisten muss oder ein Guthaben ausgezahlt bekommt. Wir sind immer bemüht, die Vorauszahlungsbeträge so zu berechnen, dass Sie mir den Vorausgezahlten gut auskommen. Umlageschlüssel In der mietvertraglichen Vereinbarung können unterschiedliche Verteilungsschlüssel festgelegt werden. Bei der Auswahl des Schlüssels hat der Vermieter freie Hand (z.B. nach dem Verhältnis der Wohnfläche, nach Wohneinheiten, Personen usw.). Die BWAG rechnet grundsätzlich nach m²-Wohnfläche ab, es sei denn, Messeinrichtungen sind vorhanden, dann wird nach Verbrauch abgerechnet. Verwaltungseinheiten Für die Betriebskostenabrechnung können mehrere Gebäude zu Verwaltungseinheit zusammengefasst werden. Unter einer Verwaltungseinheit ist gemäß der Zweiten Berechnungsverordnung ein oder mehrere Gebäude zu verstehen, die demselben Eigentümer gehören, in örtlichem Zusammenhang stehen (einheitliches Wohngebiet, nicht notwendig unmittelbare Nachbarschaft) und keine wesentlichen Unterschiede im Wohnwert vorhanden sind. Abrechnungszeitraum Der Abrechnungszeitraum ist bei der BWAG Jan – Dez eines Jahres. Die BK werden im darauf folgenden Jahr abgerechnet. Abrechnungsfristen Das ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Vermieter die Betriebskostenabrechnung erstellen muss. Sie beginnt mit dem Ende des Abrechnungszeitraums und beträgt 1 Jahr (§ 556 Abs. 3 BGB). Die Frist wird dann eingehalten, wenn die Abrechnung beim Mieter bis spätestens zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes im Briefkasten liegt. Beispiel: Die Abrechnung für den Zeitraum Januar bis Dezember 2010 muss also bis spätestens zum 31.12.2011 beim Mieter vorliegen. |






