Aktuelles
BWAG baut Bestandsverwaltung in NRW aus22.4.2013
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Zum 01.04.2013 haben wir die Verwaltung mehrerer Bestände unserer Muttergesellschaft KWG Kommunale Wohnen AG in Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Hagen und Mülheim übernommen. Diese Neuerung ist Teil des Ausbaus der Barmer Wohnungsbau AG zum strategischen Kompetenzzentrum der KWG AG in Nordrhein-Westfalen, womit künftig die Verwaltung der regionalen Wohnungsbestände der KWG AG in unserer Hand gebündelt wird. Mit der Übernahme der insgesamt ca. 800 Wohnungen wächst der verwaltete Bestand der Barmer Wohnungsbau AG auf rund 2.200 Wohneinheiten. Mit der Verwaltung übernehmen wir eine Geschäftsstelle in Gelsenkirchen und ein Außenbüro in Hagen, die wir auch weiterhin betreiben werden. Für unsere neuen Mieter in den übergebenen Beständen bleibt daher im Grunde alles wie bisher. Die Ansprechpartner in den Gelsenkirchener und Hagener Büros werden weiterhin zuständig sein. Einzig die Ansprechpartner für buchhalterische Angelegenheiten ändern sich, diese sind nun in Wuppertal ansässig. Wir freuen uns, zukünftig auch unseren neuen Mietern den gewohnten BWAG-Service anbieten zu können. |
| weitere Informationen: http://www.barmer-wohnungsbau.de/kontakt/index.html | |
Stellenangebot
17.4.2013
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Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Termin Sie als Technische/-n Objektmanager/-in im Bereich Wohnungswirtschaft – mit Erfahrung im Gebäudemanagement – |
2013
2.1.2013
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Lieber Besucherinnen und Besucher, liebe Kundinnen und Kunden, wir wünschen Ihnen ein schönes und gesundes neues Jahr. Das Team der BWAG |
Einladung zur Vernissage
25.9.2012
Das Lastschrift-Einzugsverfahren für Ihre Mietzahlungen
30.8.2012
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Bereits über 90 % unserer Mieter haben sich für diesen Zahlungsweg entschieden, daher stellen wir Ihnen heute die Vorzüge des Lastschrift-Einzugsverfahrens dar: - Fällige Zahlungen werden ohne jeglichen Aufwand und selbstverständlich ohne zusätzliche Kosten von Ihrem gewünschten Konto abgebucht - Bei Mietänderungen, wird sofort der neue Betrag berücksichtigt, so dass keine Daueraufträge geändert werden müssen, was leider oftmals mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Dies gilt auch bei Betriebs- und Heizkostenabrechnungen - Guthaben bzw. Nachzahlungen werden sofort auf dem Mietkonto verrechnet - Zusätzliche Wege zur Bank können vermieden werden, da alle Änderungen direkt durch uns vorgenommen werden - Änderung ihrer Bankverbindung können Sie uns unkompliziert am Telefon mitteilen - Sollten Sie mit einer Abbuchung mal nicht einverstanden sein, so haben Sie immer noch die Möglichkeit die Lastschrift zurück zu ziehen. Eine Überweisung kann demgegenüber nicht mehr zurück gezogen werden Bitte bedenken Sie, dass Sie diese Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen können. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie gerne unsere Mitarbeiterin - Frau Lange - aus der Mietenbuchhaltung gerne unter Telefonnummer 0202 – 74 79 814 anrufen. |
Tierhaltung in Mietwohnung
11.6.2012
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Darf man in einer Mietwohnung ein Haustier halten und wenn ja, welches? Was sollte man dabei beachten? Hamster, Hase, Meerschweinchen und Co. Diese Tiere gehören zu den sogenannten Kleintieren, hierzu zählen auch Fische und Vögel. Diese Tiere kann man als Mieter ohne Genehmigung des Vermieters und ohne Zustimmung der Nachbarn halten. Hunde Das Halten von Hunden in der Mietwohnung ist generell nicht gestattet. Dies steht in allen unseren Mietverträgen. Jedoch gibt es die Ausnahme, dass wir als Vermieter mit der Haltung eines Hundes einverstanden sind, wenn die Mieter im Haus/die Nachbarn mit der Haltung dieses Hundes einverstanden sind. Generell untersagen wir die Haltung von Hunden die zur Gattung der „Kampfhunde“ gehören. Für alle Hundebesitzer gilt: Leinenpflicht auf unseren Wohnanlagen und Grundstücken Darüber hinaus sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass Hinterlassenschaften der Tiere ordnungsgemäß entsorgt werden (hierfür gibt es gesonderte kleine Tüten zu kaufen). Leider mussten wir in letzter Zeit vermehrt feststellen, dass diese Selbstverständlichkeit bei einigen Hundebesitzern noch nicht angekommen ist. Immer wieder sind Bürgersteige, Hauseingänge und Grünanlagen, in denen teilweise Kinder spielen wollen, mit Hundehaufen verunreinigt. Oft müssen wir feststellen, dass sich einige Mieter mit einer relativ kleinen Mietwohnung einen großen Hund anschaffen. Sicherlich liegt dies im Ermessen des Einzelnen, jedoch sollte man auch die Bedürfnisse des Tieres berücksichtigen. Der richtige Weg zur Hundehaltung Wir handhaben das bisher wie folgt: Wenn ein Mieter mit der Bitte um Genehmigung zu Haltung eines Hundes an uns herantritt – bitten wir im Gegenzug um ein Schriftstück auf dem 1. die Hunderasse genannt wird (also was für einen Hund man halten möchte) und 2. alle Namen der Mieter im Haus, die dann mit Ihrer Unterschrift einer Haltung des Hundes zustimmen. Katzen Bei den Katzen ist zu unterscheiden. Einmal die reine Wohnungskatze, die ausschließlich in der Wohnung lebt und einmal „der Freigänger“. Da die reine Wohnungskatze ausschließlich in der Wohnung lebt und somit in der Regel niemanden stört, benötigen wir hier keine Einverständniserklärung der Mieter im Haus. Bei den Katzen die frei herumlaufen und auch ggf. durch das Treppenhaus laufen und auf den Grundstücken bzw. in den Gärten der Wohnanlagen umherlaufen bitten wir auch hier um die Einverständniserklärung der Mieter im Haus (siehe Hundehaltung) Reptilien Sicherlich ist hier auch zwischen einer Schildkröte und einer Schlange zu unterscheiden. Grundsätzlich gilt: alle Tiere die giftig (besondere Frosch- und Schlangenarten) sind, oder z.B. zu den Riesen- oder Würgeschlangen gehören, sind nicht für eine Mietwohnung geeignet. Sollten Sie über eine Tierhaltung nachdenken und sich ggf. für ein Haustier entscheiden, so raten wir Ihnen einfach vorher mit den Nachbarn darüber zu sprechen. Hier können von Anfang an Missverständnisse, Ängste und Sorgen aus dem Weg geräumt werden und ggf. Ärger mit dem Nachbarn vermieden werden. |
Aktionen im Seniorentreff Bornscheuerhaus im Mai:
4.5.2012
Programm Seniorentreff Bornscheuerhaus April 2012
5.4.2012
1.3.2012
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